Gleichzeitig übte er Kritik an Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP), der sie als Argument für das von ihm favorisierte “Quick-Freeze-Verfahren” interpretiert hatte. Wiese sagte der Deutschen Presse-Agentur: “Es überrascht mich schon sehr, wie manche in Berlin die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts gelesen haben und darin sogar die vollständige Absage zur gezielten IP-Adressenspeicherung sehen.”

Wiese hält Buschmanns Vorschlag für unzureichend

Schließlich habe der Europäische Gerichtshof (EuGH) festgehalten, dass Verkehrs- und Standortdaten sehr wohl allgemein und unterschiedslos auf Vorrat gespeichert werden dürften. Und zwar dann, wenn es um den Schutz der nationalen Sicherheit, die Bekämpfung schwerer Kriminalität oder die Verhütung schwerer Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit gehe. “Das darf ein Justizminister der Öffentlichkeit nicht verschweigen, wenn er stattdessen das unzureichende Quick-Freeze-Verfahren aus dem eigenen Hause anpreist”, sagte Wiese. Er ergänzte, wer nichts speichere, könne auch nichts einfrieren.

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