Foto: 500-Euro-Geldscheine, über dts Nachrichtenagentur
Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Unternehmen, die ihren Mitarbeiter in der Regel Gewinn- oder Erfolgsbeteiligungen auszahlen, mussten im Corona-Jahr 2020 seltener Beschäftigte entlassen. Das ist das Ergebnis einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft aus Köln (IW), über das die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Sonntagausgaben) berichten.
„Die Wahrscheinlichkeit, dass Unternehmen im Laufe des Jahres 2020 Beschäftigung abbauen mussten, sinkt um gut 16 Prozentpunkte, wenn sie eine Erfolgsbeteiligung aufweisen“, heißt es in der Studie mit Blick auf Unternehmen, die durch die Coronakrise negative Auswirkungen auf ihr Geschäft hatten. In knapp jedem vierten Unternehmen in Deutschland gebe es Gewinn- und Erfolgsbeteiligungen, heißt es in der Studie. Besonders verbreitet seien Gewinnbeteiligungen bei unternehmensnahen Dienstleistern sowie in der Metall- und Elektroindustrie. Zwar würde Beschäftigte in Unternehmen mit Gewinnbeteiligung seltener gekündigt werden, einen Zusammenhang mit der Krisenfestigkeit konnte Studienautor und Ökonom Oliver Stettes aber nicht feststellen. „Eine Gewähr, dass eine Erfolgsbeteiligung ein Unternehmen gegen adverse Nachfrageschocks gefeit macht, gibt es nicht“, schreibt Stettes. Rund 28 Prozent der Unternehmen in Deutschland hätten im Laufe des Jahres 2020 ihre Belegschaft verkleinert, heißt es in der Studie. Deutlich verbreiteter als Gewinnbeteiligungen sind laut der IW-Studie Sonderzahlungen. „Jedes zweite Unternehmen zahlte im vergangenen Jahr eine Prämie für erbrachte Leistungen. Auch in vielen negativ von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen sind Sonderzahlungen geleistet worden“, heißt es in der Studie. Die Bundesregierung hatte im vergangenen Jahr Unternehmen die Möglichkeit geboten, eine einmalige Sonderzahlung steuerfrei zu leisten. Allerdings setzte der Studie zufolge auch ein gutes Viertel der Unternehmen anstehende Lohnerhöhungen aus. Vier Prozent der Firmen kürzten demnach sogar Löhne und Gehälter, die Inanspruchnahme von Kurzarbeit ausgeklammert. Laut der IW-Studie würden die bisherigen Daten aber nahelegen, dass es in der Coronakrise seltener zu Lohnkürzungen kommt, als das noch in der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/2009 der Fall gewesen ist. Für die Studie hat Ökonom Stettes Daten des Personalpanels ausgewertet, das vom IW regelmäßig erhoben wird. An der Stichprobenbefragung von Mitte Oktober bis Anfang Dezember 2020 nahmen dabei insgesamt 1.289 Unternehmen online teil.