Stand: 07.07.2022 17:39 Uhr

Die Planungen für ein erstes Teilstück der Küstenautobahn A20 in Niedersachsen müssen nachgebessert werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag entschieden.

Den Planfeststellungsbeschluss für den Abschnitt zwischen Westerstede und Jaderberg erklärte das Gericht für “rechtswidrig und nicht vollziehbar”. Damit erzielte der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) einen Teilerfolg. Die Umweltschutz-Organisation hatte gegen den Autobahnbau geklagt. Der 9. Senat bemängelte konkret die Stickstoffberechnung für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet Garnholt. Hier sei den Planenden ein Fehler unterlaufen. “Die Stickstoffberechnung, die den Planungen zugrunde lag, war von Anfang an sehr auf Kante genäht”, erklärte die Vorsitzende Richterin. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet beeinträchtigt würde. Das Bundesverwaltungsgericht wies zudem darauf hin, dass der Abschnitt, über den am Donnerstag entschieden wurde, nicht durch Moore führen soll. Die Klage eines Landwirts, der für den Neubau enteignet werden soll, wies es derweil zurück.

Elbe und Weser müssten für Ausbau untertunnelt werden

Die bereits existierende Küstenautobahn soll vom polnischen Stettin über Bad Segeberg in Schleswig-Holstein hinaus bis nach Niedersachsen verlängert werden. Dabei sind Tunnel unter Elbe und Weser geplant. Mit allein 121 Kilometern auf niedersächsischer Seite zählt die umstrittene A20 zu den wichtigsten Infrastrukturprojekten des Bundeslands.

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BUND: A20 eines der klimaschädlichsten Projekte des Bundes

Die niedersächsische BUND-Landesvorsitzende Susanne Gerstner zeigte sich einerseits erfreut über die Entscheidung. Die Planungsfehler seien offensichtlich gewesen. Sie kritisierte jedoch, dass das Gericht zentrale Themen wie Klimaschutz und Bedarf “in keinster Weise berücksichtigt” habe. “Das ist ein Schlag ins Gesicht für die junge Generation. Die A20 ist eines der klimaschädlichsten Vorhaben im Bundesverkehrswegeplan.” Gerstner kündigte weiteren Widerstand gegen die Küstenautobahn an.

Gericht: Klimaschutzgesetz wird für weitere Bauabschnitte greifen

Das Bundesverwaltungsgericht betonte, dass es ausgiebig geprüft habe, ob das inzwischen geltende Klimaschutzgesetz berücksichtigt werden musste. Allerdings sei der Planfeststellungsbeschluss aus dem Jahr 2018 – und damals sei das Gesetz noch nicht in Kraft gewesen. Bei den noch laufenden Planungen für weitere Teilstücke sehe das anders aus: “Für weitere Abschnitte der A20 wird das Klimaschutzgesetz gelten”, sagte die Vorsitzende Richterin.

Vor der Urteilsverkündung hatte das Aktionsbündnis “Moor bleibt Moor” eine Mahnwache vor dem Gerichtsgebäude veranstaltet. Die Gegner des Autobahnbaus rufen zudem zu einem Aktionswochenende Mitte Juli im A20-Protestcamp bei Westerstede im Ammerland auf.

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